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Die für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften; hierzu gehört auch die treuhänderische Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die diesem Unternehmenszweck zu dienen geeignet und mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Die Gesellschaft kann weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 StBerG errichten, sofern die Voraussetzungen des § 34 StBerG i. V. m. der Berufsordnungen erfüllt sind.
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zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2022
Herstellung und Vertrieb von Gegenständen aus Materialien aller Art für den Bereich der Fahrzeugtechnik und Fahrzeugsicherheit für Personen und Sachen, häuptsächlich in und auf Fahrzeugen aller Art.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Ihr Partner in Sachen Autovermietung in Lübeck., Ihr Partner in Sachen Autovermietung in Lübeck.
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zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022
Rechtsanwalt Stefan Wolter / ANWALTSKANZLEI WOLTER - Ihr Partner in Sachen Wirtschaftsrecht und Steuerrecht in Schenefeld bei Hamburg., Weiter bin ich im Wirtschaftszivilrecht tätig (Handelsrecht, Geselslchaftsrecht, Erbrecht, Umwandlungen, Arbeitsrecht)
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Führung eines Rechtsanwaltbüros für Verkehrssachen
aller Art. (Unfall, Führerschein, Fahrverbot etc.)
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zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022
Webdesign, Drucksachen und Werbelösungen von der Werbeagentur apw-media aus Lübeck für Ihr Unternehmen. TYPO3 und WordPress Redaktionssysteme, WEB-Apps, ..., Webdesign, Drucksachen und Werbelösungen. Werbeagentur apw-media aus Lübeck | Erfolgreiche Werbung für Ihr Unternehmen aus einer Hand.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
ANDRUEILT - Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Kiel für Norddeutschland., Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
Handel mit Drucksachen sowie die Erbringung von Mediendienstleistungen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Anfertigung von Lichtpausen, Fotokopien, Kleinoffsetdrucksachen, Reproduktionen sowie Textildruck.
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zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022