alphaservice GmbH Personalmanagement
Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher) im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbemäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher) im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbemäßigen Arbeitnehmerüberlassung.